Bei Bedarf oder vorhandener Indikation vermitteln wir die Patienten in die entsprechenden ambulanten, stationären oder teilstationären Hilfsangebote und unterstützen sie bei den erforderlichen Formalitäten und bei der Kontaktaufnahme.
Hierzu gehören Suchtberatungsstellen, stationäre Nachsorgeeinrichtungen, Tagesstätten, ambulante Psychotherapie und Selbsthilfegruppen.