Suchthilfe MV Friedrich-Petersen-Klinik Schloss Tessin Luzin Klinik
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Antrag auf Adaptionsbehandlung

Von der vorbehandelnden Klinik wird bei noch erforderlicher Rehabilitationsbedürftigkeit der Antrag auf eine Adaptionsbehandlung beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Sozialämter) gestellt. Die Zusage für die Kostenübernahme ist eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in unserem Adaptionshaus. Neben der Kostenzusage ist die persönliche Eignung des Patienten entscheidend. Diese wird im Rahmen der Aufnahmevorbereitung geprüft.

Aufnahmevorbereitung

Entscheidet sich ein Patient während der Entwöhnungsbehandlung dafür, eine Adaptionsbehandlung in unserer Einrichtung durchführen zu wollen und ist diese aus therapeutisch/medizinischer Sicht erforderlich, fordern wir eine schriftliche Bewerbung vom Patienten an.  

 

Inhalt der schriftlichen Bewerbung:  

 

  • schriftlicher Lebenslauf, einschließlich des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • ausführlicher Suchtverlauf und wenn schon vorhanden eine Therapiereflektion
  • möglichst konkrete Ziele und Vorstellungen (Praktikum, Berufswünsche, späterer Wohnort) für die Adaptionsbehandlung

Persönliches Vorstellungsgespräch

In diesem Gespräch werden mit dem Patienten die Vorstellungen und Erwartungen an die Adaption besprochen und konkretisiert. Im Ergebnis wird, nach erfolgter Rücksprache mit der vorbehandelnden Fachklinik, über eine Aufnahme zur Adaptionsbehandlung entschieden. Die Festlegung des Aufnahmetermins erfolgt ebenfalls in Absprache mit der vorbehandelnden Einrichtung, um eine nahtlose Verlegung in die Adaption zu gewährleisten.  

Gegenindikation

Patienten können nicht aufgenommen werden, wenn unser auf Selbständigkeit ausgerichtetes Angebot ihnen nicht gerecht wird und sie damit überfordert werden. Bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht oder fehlender Behandlungsmotivation ist eine Aufnahme ebenfalls nicht möglich. Die körperlichen, psychischen und seelischen Voraussetzungen müssen entsprechend den Behandlungszielen der Adaption vorliegen.

Hilfsangebote nach der Adaptionsbehandlung

Bei Bedarf oder vorhandener Indikation vermitteln wir die Patienten in die entsprechenden ambulanten, stationären oder teilstationären Hilfsangebote und unterstützen sie bei den erforderlichen Formalitäten und bei der Kontaktaufnahme. Hierzu gehören Suchtberatungsstellen, stationäre Nachsorgeeinrichtungen, Tagesstätten, ambulante Psychotherapie und Selbsthilfegruppen.